Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sind abhängig vom individuellen Bedarf. Dieser setzt sich aus dem maßgebenden Regelbedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie den anteiligen, angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen zusammen. Bei der Berechnung des individuellen Bedarfs ist weiterhin das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Weiterhin haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, dies umfasst zum Beispiel die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Kosten für Mittagsverpflegung in der Schule oder dem Kindergarten sowie anfallende Kosten für Freizeitangebote.
Regelbedarfe
Die aktuell geltenden Regelbedarfe entnehmen Sie dem Dokument anbei.
Mehrbedarfe
Eine Übersicht der aktuell geltenden Mehrbedarfe entnehmen Sie dem Dokument anbei.
Kosten der Unterkunft
Die aktuell geltenden Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft entnehmen Sie dem Dokument anbei.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie dem Flyer entnehmen. Die entsprechenden Anträge dazu finden Sie hier.