Geldleistungen


Finanzielle Unterstützung

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sind abhängig vom individuellen Bedarf. Dieser setzt sich aus dem maßgebenden Regelbedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie den anteiligen, angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen zusammen. Bei der Berechnung des individuellen Bedarfs ist weiterhin das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Weiterhin haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, dies umfasst zum Beispiel die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Kosten für Mittagsverpflegung in der Schule oder dem Kindergarten sowie anfallende Kosten für Freizeitangebote. 

 

Regelbedarfe

Die aktuell geltenden Regelbedarfe entnehmen Sie dem Dokument anbei.

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Regelbedarfe 2024.pdf
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Mehrbedarfe

Eine Übersicht der aktuell geltenden Mehrbedarfe entnehmen Sie dem Dokument anbei.

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Mehrbedarfe 2024.pdf
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Kosten der Unterkunft

Die aktuell geltenden Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft entnehmen Sie dem Dokument anbei.

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Merkblatt Umzug 2024.pdf
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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie dem Flyer entnehmen. Die entsprechenden Anträge dazu finden Sie hier.

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Flyer Bildung und Teilhabe 02_24.pdf
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