Aktuelles / Pressemitteilungen - Archiv 2023


Hier finden Sie die Informationen und Pressemitteilungen des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall aus dem Jahr 2023.


Pressemitteilung

 

Nr. 06 / 2023 – 11. Juli 2023

 

Neues Angebot des Jobcenters:  "Leistungsrechtliche Beratung" 

Termin vereinbaren

 

Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall hat ein neues Serviceangebot eingeführt: Die "leistungsrechtliche Beratung". Dieses Angebot bietet die Möglichkeit, professionelle Beratung in Fragen des Leistungsrechts in Anspruch zu nehmen. Konkret gilt es für die komplexen Themen Umzug, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie Nebenkostenabrechnungen. „Wir möchten die Menschen dabei unterstützen, ihr Recht auf Leistungen zu verstehen und erfolgreich geltend zu machen“, so Alexander Blind, Geschäftsführer des Jobcenters.

 

Das Besondere an dem neuen Angebot ist die Möglichkeit, Termine für die leistungsrechtliche Beratung ganz bequem online zu vereinbaren. Interessierte können einfach die Webseite www.jobcenter-landkreis-sha.de besuchen, eServices anklicken und das Thema sowie den gewünschten Termin auswählen. „Neben der persönlichen Beratung bieten wir auch Telefontermine an. In dem Fall rufen wir zum vereinbarten Zeitpunkt an,“ erklärt Alexander Blind. „So sparen die Ratsuchenden Zeit und Geld für die Anfahrt ins Jobcenter.“ Auch wer (noch) nicht beim Jobcenter registriert ist, kann das Angebot nutzen.


Pressemitteilung

 

Nr. 05/ 2023 – 3. Juli 2023

 

Kurs „Leg Los! WieDerEinstieg gelingt“

Gute Vermittlungsquote

 

„Danke, dass Sie an dem Projekt teilgenommen haben“, so Arnulf Leber, Niederlassungsleiter BBQ Bildung und Berufliche Qualifikation bei der Zertifikatsübergabe zum Abschluss des Kurses. Das Motto lautete „Leg Los! WieDerEinstieg gelingt. „Es freut mich, dass Sie das Motto wörtlich genommen haben. Die Vermittlungsquote liegt bei hervorragenden 75 Prozent.“ In Zahlen bedeutet das, sechs Frauen und Männer, die zuvor lange Zeit arbeitslos waren, haben einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden. Darüber freut sich auch Bianca Biegel vom Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall: „Wer lange raus ist, braucht für die Rückkehr ins Berufsleben eine auf die einzelne Person zugeschnittene Unterstützung. Und genau die bot der Kurs, den wir in Zusammenarbeit mit dem Projektträger BBQ Bildung und Berufliche Qualifikation angeboten haben.“ 

 

Alexandra Diefenbach ist eine der erfolgreichen Teilnehmerinnen. Sie hat den Kurs sogar früher beendet, um im Februar nach ihrem Praktikum direkt beim Euro Rastpark Satteldorf in der Küche anzufangen: „Dabei wollte ich nie in einer Küche arbeiten, weil mir klar war, dass es dort oft stressig zugeht.“ Wie kommt es, dass Sie dort nun einen unbefristeten Arbeitsplatz in Vollzeit angenommen hat? „Im Praktikum habe ich das Team kennengelernt. Da war schnell klar: hier möchte ich gerne arbeiten.“ Praktika sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses. „Wir haben im Verlauf des Kurses so manche Überraschung erlebt“, erzählt Coach Anna Garbos von BBQ. „Eine Teilnehmerin war zehn Jahre lang arbeitsuchend und darunter litt ihr Selbstbewusstsein. Deshalb traute sie sich nicht zu, mit Menschen zu arbeiten. Heute sitzt sie an der Kasse in einem Supermarkt. Das ist ein toller Erfolg.“ 

 

Für Lena Sternberg hat es zwar noch nicht mit einem konkreten Angebot geklappt, trotzdem blickt sie positiv zurück: „Meine Erfahrungen im Praktikum waren nicht gut. Das hat mich ziemlich runtergezogen. Aber die Coaches und anderen Teilnehmenden haben mich ermuntert, dran zu bleiben.“ Außerdem hat die Gruppe sie dazu überredet zum Augenarzt zu gehen, denn es fiel auf, dass sie offensichtlich nicht gut sieht. Dank einer schicken Brille ist ihr nicht unerheblicher Sehfehler heute ausgeglichen. Sie geht nun in doppelter Hinsicht mit klarem Blick durchs Leben: Die Brille verleiht ihr Selbstbewusstsein und durch die Praktika hat sie eine berufliche Perspektive in Richtung Lager für sich entwickelt. Ihre Arbeitsvermittlerin im Jobcenter wird nun mit ihr weiter an der Umsetzung arbeiten. EDV-Grundlagen und Bewerbungstraining hat sie im Theorieteil des Kurses gelernt. Außerdem gab es Unterricht zu den Berufsfeldern Verkauf, Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft. Daraus konnten die Teilnehmenden auch Wissen wie beispielsweise Kochen mit kleinem Budget für ihr Privatleben mitnehmen.

Glücklich ist Vera Postica, die vor rund vier Jahren aus Moldawien nach Deutschland kam: „Ich möchte gerne als Buchhalterin arbeiten. Im September plane ich nun, in eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement zu starten“, so die Alleinerziehende. Im Moment läuft die Abklärung, ob eine finanzielle Förderung möglich ist. Außerdem wird das Jobcenter sie zur Frage der Kinderbetreuung für die Tochter beraten. „Ich bin so dankbar für die Unterstützung, die ich erfahre“, so Vera Postica, die das Praktikum auch zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse genutzt hat. 


Pressemitteilung

 

Nr. 04 / 2023 – 9. Juni 2023

 

Jobcenter am Mittwoch geschlossen

 

Im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall sind am Mittwoch, 14. Juni 2023, keine persönlichen Vorsprachen möglich. Bereits terminierte Beratungen finden statt.

 

Mit einem Klick auf „eServices“ auf der Seite www.jobcenter-landkreis-sha.de kann man ganz unabhängig von den Öffnungszeiten bequem von zu Hause viele Anliegen klären und Termine vereinbaren.

 

 

Die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall ist von der Schließung nicht betroffen.


Pressemitteilung

 

Nr. 03 / 2023 – 12. Mai 2023

 

Jobcenter am Mittwoch geschlossen

 

Im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall sind am Mittwoch, 17. Mai 2023, keine persönlichen Vorsprachen möglich. Bereits terminierte Beratungen finden statt. 

 

Mit einem Klick auf „eServices“ auf der Seite www.jobcenter-landkreis-sha.de kann man ganz unabhängig von den Öffnungszeiten bequem von zu Hause viele Anliegen klären und Termine vereinbaren. 

 

Die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall ist von der Schließung nicht betroffen.


Pressemitteilung

 

Nr. 02 / 2023 – 17. März 2023

 

Online einen Termin vereinbaren

 

Wer Bürgergeld bezieht kann inzwischen die meisten Anliegen bequem von zu Hause mit dem Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall klären und Termine für ein Telefongespräch vereinbaren. Doch für manche Anliegen ist dann doch ein persönliches Gespräch die bessere Variante. Ab sofort kann man beim Jobcenter für persönliche Vorsprachen einen individuellen Termin vereinbaren. Diesen holt man sich – wie auch einen Telefontermin - am schnellsten online mit einem Klick auf „eServices“ auf der Seite www.jobcenter-landkreis-sha.de. 

 

„Durch die Terminvergabe vermeiden wir Wartezeiten für unsere Kundinnen und Kunden und können mehr Zeit für die Gespräche einplanen“, erklärt Alexander Blind, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall. Und weiter: „In Notfällen kann man natürlich auch weiterhin ohne Termin zu uns kommen.“

 

Über die Online-Services des Jobcenters können Kundinnen und Kunden einen Antrag auf Bürgergeld oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen, Unterlagen einreichen, Veränderungen mitteilen und Nachrichten an das Jobcenter übermitteln. Für Sicherheit sorgt ein persönliches Kennwort und man hat alles auf einen Blick.

 

Vieles geht mit dem Handy. QR Code abscannen und sich rund um das Thema Bürgergeld informieren und die meisten Anliegen einfach und sicher erledigen. Ganz nach dem Motto: „Kannste klicken“.


Aktuelles

 

vom 18. Januar 2023

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin dem Jobcenter vorgelegt werden

 

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

 

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

 

Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Jobcenter gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfall weiterhin ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

 

Sie können auch auf digitalem Weg unter jobcenter.digital Ihre AUB einreichen.


Pressemitteilung

 

Nr. 01 / 2023 – 3. Januar 2023

 

Bürgergeld - Erhöhung des Regelbedarfes erfolgt automatisch

 

Zum Jahreswechsel löste das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. „Wer über den Jahreswechsel hinaus von uns Leistungen bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen“, erklärt Alexander Blind, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

 

„Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfassende Reform. Bescheide und Schreiben werden nach und nach angepasst und auf das Bürgergeld umgestellt“, so Alexander Blind. Sein Appell: „Unsere Kundinnen und Kunden sollten sich nicht irritieren lassen, wenn sie noch nicht sofort einen neuen Bescheid bekommen, auf dem Bürgergeld steht. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und sich nur in dringenden Notfällen bei uns zu melden.“

 

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

 

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

 

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß. 

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

 

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.